Immobilienfonds
(Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds und deren Rückabwicklung)
Bitte stets beachten!!!
Grundsätzlich führt das Zahlen der Darlehensraten nicht zu einer Genehmigung des unwirksamen Darlehens.
Jedoch können gewisse Umstände eine Genehmigung hervorrufen.
Dies ist dann der Fall, wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist (regelmäßig nach 10 Jahren) die Banken einen neuen günstigeren Zins anbieten und dies von einer Unterschriftleistung abhängig machen.
Ferner, wenn die Banken eine Umschuldung vorschlagen und hierfür einen neuen Darlehensvertrag schließen wollen.
Man sollte auf jeden Fall vor irgendeiner Unterschriftsleistung bezüglich des Darlehens kompetenten Rechtsrat einholen um eine Genehmigung des an sich unwirksamen Darlehens zu vermeiden. Im Zweifel hilft es hier die Unterzeichnung mit den Worten zu versehen: „Vorbehaltlich der Wirksamkeit des Darlehens“
Selbst dies kann unter Umständen jedoch nicht genügen.