Inkasso

Verfahren

 

Hier soll im einzelnen dargestellt werden, wie die Eintreibung einer Forderung in der Regel stattfindet.

1. außergerichtliche Einigung

Ist die Forderung durchsetzbar und die Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll wird zunächst versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Dies hat den Vorteil, dass keine weiteren Kosten anfallen, sie schnell Geld erhalten – auch eine längere Ratenzahlung ist oft günstiger, als ein kostenpflichtiges Verfahren über Monate führen zu müssen. Außerdem können sie schon vorab klären, ob der Schuldner bereit und fähig ist, die Forderung zu begleichen.

Auch wenn Sie bereits angemahnt haben, werden wir noch einmal außergerichtlich zur Zahlung auffordern, oft reagieren Schuldner auf die anwaltliche Mahnung und zahlen sofort oder sind zur Vereinbarung einer Ratenzahlung bereit.

2. Titulierung der Forderung

Wenn keine Einigung stattfindet ist es notwendig, sich über die entsprechende Forderung einen Titel zu verschaffen. Nur mit einem Titel kann letztendlich die Forderung vollstreckt werden, und nur die Erhebung der entsprechenden Maßnahmen vor Gericht verhindert auch die Verjährung der entsprechenden Forderungen. Titel sind ein gerichtliches Urteil, ein gerichtlicher Vergleich, ein Vollstreckungsbescheid etc.. Diese bleiben 30 Jahre lang vollstreckbar.

a) Mahnverfahren

Der einfachste und kostengünstigste Weg ist das gerichtliche Mahnverfahren. Hier kann auf unkompliziertem Weg ein Vollstreckungstitel erzielt werden. Die zu verauslagenden Gerichtskosten betragen nur ½ Gebühr und nicht 3 wie im normalen Klageverfahren.
Deshalb ist es sinnvoll zunächst zu versuchen, einen Mahnbescheid zu erlassen. Dieser Weg wird in der Regel im Bedarfsfalle, nach vorheriger Absprache mit Ihnen, von uns gewählt werden.

Risiko ist hier lediglich, dass der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht und ein Klageverfahren notwendig wird. Hier werden jedoch die Kosten des Mahnverfahrens angerechnet, so dass keine Mehrkosten entstehen.
Einziges Risiko ist somit die zeitliche Verzögerung, die durch das Mahnverfahren eintritt.

b) Klage

Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid, so ist die Überleitung des Verfahrens ins Klageverfahren die weitere notwendige Vorgehensweise.
Erscheint das Mahnverfahren nicht sinnvoll, da Einwendungen des Schuldners bereits vorab zu erwarten sind, wird sofort Klage erhoben.

Am Schluss beider Varianten steht der Titel. Dieser Titel ist notwendig, um bei einer Nichtzahlung den Gerichtsvollzieher beauftragen zu können.

3. Vollstreckung

Zahlt der Schuldner nicht, so wird durch uns versucht werden, die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Hier stehen verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung. Ob und welche Vollstreckungsmöglichkeiten sinnvoll sind richtet sich nach den finanziellen Umständen im Einzelfall.

In Betracht kommen beispielsweise:

  • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Lohnpfändung
  • Kontenpfändung
  • Pfändung von Erbteilen
  • Pfändung von Forderungen gegen Dritte
  • Sachpfändung
  • Pfändung von Lebensversicherungen
  • Pfändung von Grundstücken und Immobilien oder Eigentumsanteilen

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