Unterlagen
Für den Scheidungstermin
- Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass
Nach Rechtskraft der Scheidung bitte beachten:
Bitte beachten Sie, dass bisher familienversicherte Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung nicht mehr in der Krankenversicherung des gesetzlich versicherten Ehegatten mitversichert sind und sich innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Ehescheidung freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern können. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch über ein Arbeitsverhältnis möglich.