Kosten

Kosten des Rechtsstreits

 

Die kostengünstigste Variante zur Streitbeilegung ist sicherlich, die außergerichtliche Regelung.
Anhand des unterstehenden Gerichtskostenrechners können Sie berechnen, welche Kosten im Rechtsstreit anfallen können, das bedeutet aber nicht, dass diese auch von Ihnen zu tragen sind, denn die Kosten sind von der unterlegenen Partei zu tragen, außerdem gibt es weiterhin die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

www.prozesskostenrechner.de

  • Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld "mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
  • Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.

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