Unterlagen
Für das Versorgungsausgleichsverfahren
(Das ist der Ausgleich im Scheidungsverfahren, der beiderseits erworbenen Rentenanwartschaften und sonstigen Altersversorgungen während der Ehezeit.):
- Sozialversicherungsausweis bzw. Sozialversicherungsnummer
- bei Beamten: Besoldungsstelle und Personalnummer
- bei Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Name und Anschrift der Zusatzversorgungseinrichtung sowie Mitgliedsnummer und Versicherungsnummer
- bei betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift des Arbeitgebers und Personalnummer
- bei Rentenbezug: Rentenbescheid
- bei Berufstätigkeit in der ehemaligen DDR: Sozialversicherungsbuch
- bei ausländischen Anwartschaften: Name der ausländischen Versicherungseinrichtung sowie Versicherungsnummer bzw. Mitgliedsnummer
- zum Nachweis von Ausbildungszeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres: Schulzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Studienbescheinigungen, Wehrdienstbescheinigungen usw. in beglaubigter Kopie
- für den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten: Geburtsurkunden der Kinder in beglaubigten Kopie, Geburtsurkunde des Antragstellers/in